Musikschule Neuried

Corona-Informationen

02.05.2022
Auf Basis der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 28.05.2022) gelten folgende Regelungen und Empfehlungen:

Grundsätzlich gibt es keine speziellen Einschränkungen für den Musikschulunterricht, die Musikschulverwaltung, Veranstaltungen sowie Fortbildungen mehr.
Es wird empfohlen jederzeit und soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen einzuhalten.
Es wird empfohlen in geschlossenen Räumen zumindest eine medizinische Maske zu tragen.
Für Betriebe mit Publikumsverkehr wird empfohlen ein Hygienekonzept (insbesondere mit Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung von unnötigen Kontakten) zu erstellen.
Es besteht die Möglichkeit für Behörden, die für den Vollzug des Infektionsschutzgesetztes zuständig sind, weitergehende oder ergänzende Anordnungen zu treffen.

17.02.2022

An der Musikschule Neuried gilt nun wieder die 3G-Regel! Zugang haben damit Personen, die geimpft oder genesen oder getestet sind. Nachweise für den Genesenenstatus (positive PCR-Tests) gelten ab dem 15.01.2022 nur, wenn das Datum mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurück liegt! Dies gilt auch für Personen, die vor dem 15.01.2022 infiziert waren. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie nicht eingeschulte Kinder stehen getesteten Personen gleich. Nicht geimpfte Schüler*innen, die an der Schule regelmäßig getestet werden, gelten als getestet und haben automatisch Zugang zur Musikschule.

Ab dem 17.02.2022 gilt ausserdem bei Veranstaltungen allgemein 2G. Minderjährige Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sind zu Veranstaltungen zugelassen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch Vorlage eines originalen schriftlichen ärztlichen Zeugnisses nachweisen können (dieses Zeugnis muss den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthalten) können bei Vorlage eines Tests Zugang zur Veranstaltung erhalten. Es gilt eine generelle Maskenpflicht.


18.01.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, leibe Eltern,

in der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt es folgende Änderungen:

2G+ bei Veranstaltungen aktualisiert

Besucherinnen und Besucher unserer Veranstaltungen müssen neben dem Geimpft- bzw. Genesenenstatus einen zertifizierten Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, vorweisen, alternativ einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden.

NEU:
- Kinder und Schüler*innen unter 14 Jahren sind unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus ausgenommen von den 3G, 3G+, 2G und 2G+-Regeln.
- Jugendliche und Schüler*innen ab 14 Jahren unterliegen denselben Regeln wie Erwachsene.
- Der Nachweis über eine Booster-Impfung ersetzt die Testpflicht.

Zudem wurde die Hotspot-Regelung für Inzidenzen über 1.000 / 7_Tage ausgesetzt.

Herzliche Grüße
Christoph Peters




25.11.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern

auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und aktueller Beschlüsse der Bundesregierung gelten ab heute, 24.11.2021, folgende Regelungen:

Unterricht

• Zugang zu Musikschulen haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G).
• Zugelassen sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate ohne Impfung.
• Ungeimpfte 12 bis 18jährige, die an der Schule regelmäßig getestet werden, haben ebenfalls Zugang zur Musikschule.
• Schüler*innen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen.
• Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
• Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (Vorlage Attest im Original), sind von der Maskenpflicht befreit.
• Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.
• Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Bei Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.000 gilt - bis diese Inzidenz 5 Tage in Folge wieder unterschritten wurde und dies von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gegeben wurde - Folgendes:

• Präsenzunterricht ist untersagt
• Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt.

Konzerte/Veranstaltungen

Ab dem 24.11.2021 gibt bei Veranstaltungen allgemein 2G Plus. Damit benötigen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest. Des Weiteren gelten Personenobergrenzen. Maximal darf 25 % der Kapazität in Anspruch genommen werden bei Einhaltung einer Abstandsregelung von 1,5 m. Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Bei 7-Tage-Inzidenzen über 1.000 sind Veranstaltungen verboten.

Bitte informieren Sie sich vor Besuch einer Veranstaltung auf unserer Internetseite über den aktuellen Stand der Planungen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis,
Christoph Peters



08.11.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Krankenhausampel ist bereits gestern bayernweit auf rot gesprungen, daher gilt ab sofort an der Musikschule Neuried:

• Maskenstandard FFP2; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Im Unterricht kann – bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m – weiterhin ohne Maske unterrichtet werden.

• Zugang für Besucher*innen und Schüler*innen, die nicht der Testpflicht an den allgemeinbildenden Schulen unterliegen, nur mit Status geimpft, genesen oder getestet (Zertifizierter Schnelltest nicht älter als 24 Stunden). Dies bedeutet, dass der Zugang für Besucher*innen der 3G-Regel unterliegt, wobei Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen an den allgemeinbildenden Schulen (nicht FOS/BOS) unterliegen, als zugangsberechtigt gelten. • Für Veranstaltungen ist der Zugang nur mit Status geimpft oder genesen möglich (2G). Eine Ausnahme gilt lediglich für Kinder und Jugendliche, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Schüler*innen, die dem regelmäßigen Testbetrieb der allgemeinbildenden Schulen unterliegen.

• Von weiteren Einschränkungen sind die Musikschulen aufgrund ihrer Einordnung als außerschulische Bildungseinrichtungen nicht betroffen, die örtlichen Behörden können jedoch weitergehende Maßnahmen beschließen.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Peters



14.09.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

herzlich willkommen im neuen Musikschuljahr.

Zu unserem 50. Jubiläumsjahr dürfen wir Sie nun herzlich in unseren eigenen Räumlichkeiten begrüßen, selbstverständlich möchten wir dies gemeinsam mit Ihnen feiern. Hierzu wird es bestimmt einige Gelegenheiten geben, zu denen wir gesondert informieren werden.

Der Umzug in die neuen Räumlichkeiten während der Ferien hat gut geklappt, dennoch danken wir für Ihr Verständnis, sollte zu Beginn des Schuljahr noch nicht alles reibungslos funktionieren.

Der Haupteingang der Musikschule befindet sich nun wieder an gewohnter Stelle, direkt am Kindergarten, ehemals Haderner Weg 5 - in Zukunft Ladislaus-Wolowicz-Weg 1. Einige Kurse wie z.B. die musikalische Früherziehung sind nach wie vor über den Eingang der Mehrzweckhalle erreichbar, besprechen Sie dies bitte mit Ihrer Lehrkraft.

Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat zu folgenden Änderungen geführt, die wir streng einhalten müssen, um den Gesamtbetrieb der Musikschule nicht zu gefährden:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 gibt es keine Zugangseinschränkungen.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 haben nur Schüler*innen Zugang zur Musikschule, die Impf-, Genesenen oder Testnachweise vorlegen können (3G Regel). Bitte legen Sie diese Nachweise unaufgefordert unseren Lehrkräften vor.

Getesteten Personen stehen gleich:

• Kinder bis zum sechsten Geburtstag
• noch nicht eingeschulte Kinder
• Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Im gesamten Gebäude gilt Maskenpflicht für alle Schüler*innen über 6 Jahren, eine einfache OP-Maske ist ausreichend.
Wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5m im Unterrichtszimmer eingehalten werden kann, entfällt hier die Maskenpflicht. Dies gilt auch für Gruppenunterricht oder Ensemblestunden. An den Eingängen stehen Desinfektionsspender zu Verfügung, die vor Unterrichtsbeginn benutzt werden.

Diese Regeln gelten grundsätzlich für alle Personen, die die Musikschule besuchen.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Schuljahr und freuen uns darauf, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen!

Beste Grüße
Christoph Peters
Musikschulleiter



07.06.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, gibt es Lockerungen für den Betrieb an Musikschulen in Bayern.

Am Abend des 5. Juni 2021 ist die neue 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (13. BayIfSMV) erschienen, die den Musikschulen ab dem heutigen 7. Juni 2021 eine umfassende Öffnung ohne Personenbeschränkung und Facheinschränkung erlaubt, sofern die 7-Tage-Inzidenz innerhalb von sieben Tagen den Wert von 100 nicht überschritten hat.

Alle Angebote der Musikschule können ab sofort wieder stattfinden, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann. Damit ist auch wieder Gruppen- und Ensembleunterricht möglich!

Bitte beachten Sie, dass manche Angebote erst in der nächsten Woche (also ab dem 14. Juni 2021) wieder wie gewohnt stattfinden können, da die Musikschule hierfür notwendige Vorbereitungen (z.B. in der Raumplanung) treffen muss. In diesen Fällen werden Sie von Ihrer zuständigen Lehrkraft informiert!

Ansonsten gelten die gewohnten Uhrzeiten vor dem Lockdown! Bei Unklarheiten halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Lehrkraft!

In ¶ 22 Absatz 4 der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ist definiert, welche Voraussetzungen gelten:

1. ein Mindestabstand von 1,5 m kann durchgehend und zuverlässig eingehalten werden.

2. bei Einsatz von Blasinstrumenten sowie bei Gesang ist in Sing- bzw. Blasrichtung ein erweiterter Mindestabstand von 2,0 m einzuhalten.

3. Maskenpflicht: Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Ab dem 16. Geburtstag gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske.

4. diese Pflichten entfallen nur, soweit und solange das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt.

Wir freuen uns, dass die Lockerungen wieder ein großes Stück Normalität für die Musikschule Neuried ermöglichen!

Mit herzlichen Grüßen
Christoph Peters
Schulleitung



14.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

am heutigen Mittwoch, 14. April, hat die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 100 den dritten Tag in Folge überschritten.

Der letzte Präsenzunterricht findet am morgigen Donnerstag, den 15. April statt. Bereits am Freitag müssen wir wieder auf die Online-Version umsteigen.

Sobald wir wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren können, geben wir Ihnen selbstverständlich umgehend Bescheid.

Bleiben Sie gesund!

Beste Grüße
Christoph Peters



12.02.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die gestrigen Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts haben leider keine Änderungen für die Sing- und Musikschulen in Bayern gebracht. Damit bleibt auch die Musikschule Neuried weiterhin bis derzeit 07.03.2021 im Distanzunterricht.

Da unsere Schulordnung die Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen auch für die Musikschule vorsieht, wird auch nächste Woche unsere Distanzbetreuung stattfinden. Hoffnung machen die Aussagen von Ministerpräsident Markus Söder in der Pressekonferenz, der für die nächste Besprechung am 4. März 2021 die Kultur ins Auge gefasst hat. Zitat: "Kultur ist systemrelevant!"

Wir merken derzeit, dass die Zeit der Einschränkungen und gleichzeitigen Belastung für Alle sehr anstrengend ist. Und hoffen daher, dass unser Angebot dabei helfenkann, einen Ausgleich für unsere Schülerinnen und Schüler zu schaffen.

Mit herzlichen Grüßen, bleiben Sie gesund!

Christoph Peters
Musikschulleiter



08.01.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

vorab wünschen wir ein frohes neues Jahr 2021!

Wie Sie sicher schon der Presse entnommen haben, wird der sogenannte "Lockdown" mit seinen Einschränkungen bis 31. Januar verlängert. Auch die Musikschule Neuried bleibt für den Präsenzunterricht geschlossen.

Wir bleiben in der digitalen oder fernmündlichen Distanzbetreuung unserer Schülerinnen und Schüler. Ihre Lehrkraft wird sich diesbezüglich rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir sind erneut sehr gefordert, die Erfahrung des letzten Jahres stimmt uns aber zuversichtlich, dass wir auch diese Hürde meistern werden.

Das Büro der Musikschule bleibt für Ihre Anliegen per Telefon oder Email erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen - und bleiben Sie gesund!
Christoph Peters
Musikschulleiter

05.11.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Musikschule Neuried freut sich sehr, dass der Unterricht nach den Herbstferien wie gewohnt weitergehen kann.

In der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020 wird für die außerschulischen Bildungseinrichtungen, unter denen die Musikschulen geführt werden, für den Unterricht unter ¶ 20 Absatz 2 angeordnet:

"Unterricht an Musikschulen darf nur erteilt werden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5m, bei Blasinstrumenten und Gesang ein Mindestabstand von 2m gewahrt ist." Damit gelten die bislang verordneten Regelungen ohne weitere Einschränkung!

Die Verordnung tritt am 2.11.2020 in Kraft und mit Ablauf des 30.11.2020 außer Kraft.

Allerdings müssen wir schweren Herzens die geplanten Vortragsabende im November absagen.

Wir bitten ausdrücklich um Einhaltung der Hygienemaßnahmen der Musikschule Neuried, die unseren Betrieb derzeit gewährleisten: HYGIENEMASSNAHME

Wenn alle verantwortungsvoll und umsichtig handeln, kann die Musikschule als so wichtiger und fester Bestandteil auch in ungewöhnlichen Zeiten erhalten bleiben.

Mit herzlichen Grüßen,
Christoph Peters
Musikschulleiter


15.05.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

heute dürfen wir Ihnen die sehr erfreuliche Mitteilung machen, dass das musikalische Leben schrittweise in unsere Musikschule zurückkehren kann.

Wir werden am Montag, den 18. Mai teilweise den Unterrichtsbetrieb wieder aufnehmen.

Und wir freuen uns schon sehr auf ein Wiedersehen!

In einer ersten Stufe können wir wieder mit dem Einzelunterricht beginnen, im Partner- und Kleingruppenunterricht wird die Unterrichtszeit entsprechend aufgeteilt.

Da uns aufgrund des Hygienekonzepts im Moment nicht alle Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, können nicht alle Lehrkräfte in den Präsenzunterricht zurückkehren. Einige werden weiterhin die Online- bzw. fernmündliche Betreuung aufrechterhalten.

Sie werden durch Ihre Lehrkraft über einen Termin für den Wiedereinstieg informiert, sobald dieser möglich ist.

Wir versuchen bestmöglich, Schritt für Schritt die Öffnung in das Musikschulleben zu schaffen und bedanken uns für Ihr Verständnis, sollte etwas nicht auf Anhieb reibungslos klappen.

Anbei finden Sie die Hygienemaßnahmen der Musikschule Neuried, bitte lesen Sie diese vor dem ersten Besuch genau durch und besprechen sie mit Ihrem Kind.

Natürlich stehen wir für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Nutzen Sie hierfür bitte vorrangig das Telefon oder Email, wenn Sie uns persönlich sprechen wollen, vereinbaren Sie vorher einen Termin.

Zuletzt möchten wir unseren herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in die Musikschule in der letzten Zeit aussprechen.

Mit herzlichen Grüßen
Christoph Peters
Schulleiter Musikschule Neuried



20.04.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden auch nach den Osterferien fortgeführt. Dies betrifft auch den Betrieb der Musikschule Neuried. Wir versuchen, mit (auch für uns oft neuen) Methoden und technischen Herausforderungen, eine Begleitung in der unterrichtsfreien Zeit zu gewährleisten.

Sie konnten Ihr Kind in den letzten Wochen vielleicht öfter am Musikinstrument erleben, vielleicht hatten Sie Zeit zum gemeinsamen Musizieren oder haben sogar ein kleines Konzert im Familienkreis veranstaltet. Oder Sie haben eine musikalische Grußbotschaft an Verwandte geschickt, die Sie in dieser Zeit nicht treffen können.

Die Musik kann während dieser Krise eine Brücke zur Normalität bilden und das Kollegium der Musikschule Neuried steht Ihnen zur Seite, diese Normalität aufrechtzuerhalten.

Die Musikschule trifft die Einschränkung des öffentlichen Lebens hart. Auch haben wir schweren Herzens alle Veranstaltungen bis Ende Mai abgesagt.

Wir müssen diese Zeit auch finanziell unbeschadet überstehen und hoffen, dass wir auf Ihre Treue zählen können. Für diese möchten wir uns sehr herzlich bei Ihnen bedanken.

Sollten Sie selbst durch die CORONA Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein, melden Sie sich bitte im Büro der Musikschule unter 089 / 759 16 02 oder per Email an info@musikschule-neuried.de, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Herzlichen Dank... und bleiben Sie gesund!

Christoph Peters
Schulleitung



25.03.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

Die Untersagung des Betriebs der Musikschule betrifft uns alle, lediglich die Verwaltung hält den Grundbetrieb am Laufen.

Unsere Lehrkräfte versuchen mit allen Kräften, die Zwischenzeit bis zu den Osterferien zu überbrücken, den Kontakt zu Ihnen und den Schüler*innen aufrecht zu erhalten, um Sie in Ihrer Betreuungstätigkeit zu Hause zu unterstützen und die instrumentale Weiterentwicklung trotzdem zu ermöglichen.

Wir danken für Ihr Verständnis, sollte dies nur in eingeschränktem Maße möglich sein. In keinem Fall kann die bisher gewohnte Unterrichtsform und –zeit umgesetzt werden.

Der Unterricht durch unsere Lehrkräfte in privaten Räumlichkeiten ist leider untersagt.

Wir sind uns darüber bewusst, dass wir für den Zeitraum der Schließung der Musikschule eine Lösung für die von Ihnen gezahlten Unterrichtsentgelte finden müssen.

Wir hoffen insoweit auf Unterstützung vom bayerischen Staat, der Gemeinde und – um ganz offen zu sein – auch von Ihnen, damit die Musikschule auch weiter existieren kann.

Wir werden auch diesbezüglich intensiv nach Lösungen suchen und wieder auf Sie zukommen.

Wir wünschen allen guten Mut in der ungewohnten Situation,

mit herzlichen Grüßen und guten Wünschen

Christoph Peters
Schulleitung



16.03.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Musikschule Neuried hat auf Anordnung der bayerischen Staatsregierung wie alle anderen öffentlichen Musikschulen bis zum 19. April 2020 geschlossen.

Sämtliche geplanten Aktivitäten wie Unterricht, Proben, Konzerte und Veranstaltungen müssen abgesagt werden!

Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Schüler*innen haben für uns oberste Priorität. Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in Bayern insbesondere zum Schutz gefährdeter Gruppen.

Uns ist bewusst, dass der Unterrichtsfortschritt nicht wie üblich aufrechterhalten werden kann und wir bemühen uns, Maßnahmen zu entwickeln, um dies wenigstens teilweise zu kompensieren. Hierzu gibt es so bald wie möglich weitere Informationen, die Sie stets aktuell über unsere Homepage erhalten. Ihre Lehrkraft wird sich darüber hinaus gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit herzlichen Grüßen

Christoph Peters
Musikschulleiter

Anmelde-Formular

Die An- oder Ummeldung ist ganz einfach mit unserem Online-Formular!

Veranstaltungen

Ein Überblick über unsere zahlreichen Aktivitäten und Events

Entgelt-Ordnung

Hier erfahren Sie, wieviel der Unterricht bei uns kostet



Musikschule Neuried


Ladislaus-Wolowicz-Weg 1, 82061 Neuried

      089 / 759 16 02

      089 / 745 98 21

    

      Mo-Do 13:00-18:00, Fr 13:00-16:00 Uhr